Finanzierung

Die Leistungen des WPZ Berghof sind in der Taxordnung geregelt. Diese gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner und ist Bestandteil der Wohn- und Pflegevereinbarung.

Die Finanzierung des Heimaufenthaltes gliedert sich wie folgt:

  • aus dem Einkommen und Vermögen der Bewohnenden
  • durch einen Beitrag der Krankenkasse
  • durch einen Beitrag der Gemeinde
  • durch Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistung

Unter dem Dach von Wirtschaft Arbeit Soziales (WAS) koordiniert die Ausgleichskasse Luzern ihre Leistungen und Beratungen. Informationen finden Sie in den folgenden Merkblättern:


Ergänzungsleistungen (EL)

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.

Informationen finden Sie auch in den Merkblättern:

  • Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
  • Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Administration des WPZ Berghof.


Hilflosenentschädigung (HE)

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Die wirtschaftliche Situation der Betroffenen ist nicht erheblich, sondern einzig die tatsächlichen Einschränkungen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Administration des WPZ Berghof.


Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde (KESB Entlebuch)

Die Aufgabe der KESB besteht darin, Menschen in unterschiedlichen Notlagen zu unterstützen, wenn sie nicht selbständig in der Lage sind, die notwendige Hilfe zu organisieren.

Am 01.01.2013 trat das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Wir empfehlen Ihnen das Erstellen von Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung.